Zweifel

Die polnische Regierung führte die sogenannte Polnische Investitionszone ein. Dieses Programm ist eine Erweiterung der Sonderwirtschaftszonen - Steuererleichterungen stehen für Investitionen an jedem Standort in Polen zur Verfügung. Ganz Polen ist zu einer Wirtschaftszone geworden.

Allgemeine Informationen
Zone für Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen
Die wichtigsten Änderungen in der Funktionsweise der Sonderwirtschaftszonen
Wer darf die Polnische Investitionszone nutzen?
Vorteile
Kriterien für die Gewährung öffentlicher Beihilfen
Zweifel

Zweifel entstehen dabei, ob die Befreiung von CIT/PIT für folgendes gilt:

  • Einkommen aus dem gesamten Betrieb, der sich im Gebiet der Unterstützungsentscheidung im Rahmen der in der Entscheidung angegebenen Tätigkeitsbereiche befindet.
  • Einkommen, die nur im Rahmen des Investitionsprojekts erzielt werden. Dies ist die Grundlage für die Entscheidung über die Unterstützung.

In Anbetracht der Urteile des Woiwodschaft-Verwaltungsgerichts herrscht derzeit der erste Ansatz vor, d.h. die Befreiung von Einkommen aus dem gesamten Betrieb. Die allgemeine Auslegung des MFIiR vom 25. Oktober 2019, Nr. DD5.8201.10.2019 weist darauf hin, dass diesbezüglich die Zusammenhänge zwischen der neuen Investition und der aktuellen Tätigkeit in der Anlage überprüft werden müssen und abhängig vom Vorhandensein dieser Verbindungen wird der Umfang der Befreiung festgelegt.

(Quelle: https://www2.deloitte.com/pl/pl/pages/tax/articles/Polska-Strefa-Inwestycji-czego-jest-i-jak-sotykac.html)

1. Urteil des Woiwodschaft-Verwaltungsgerichts in Posen vom 5. Februar 2020. Aktenzeichen I SA/Po 816/19

(https://sip.lex.pl/#/jurisprudence/522877575/1/i-sa-po-816-19-zakres-zwolnienia-z-cit-z-tytulu-nowej-inwestycji-wyrok-wojewodzkiego-sadu...?keyword=zwolnienie%20pit%20cit%20strefa%20inwestycji&cm=SREST)

Die Befreiung gilt für alle Einkommen, die im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit erzielt werden, mit der die neue Investition eng verbunden ist, sofern ihr Gegenstand in der Entscheidung über die Unterstützung festgelegt wurde. Die dargestellte Art und der Anwendungsbereich sowie die Bestimmungen von Art. 17 Abs. 1 Pk.t 34a Gesetz über die Körperschaftsteuer und Art. 21 Abs. 1 Pkt. 63b das Gesetz über die Einkommensteuer ermöglicht die Nutzung das Recht auf Steuerbefreiung mit der Einkommensteuer von Einkünften aus neuen Anlagen, die selbständig und unabhängig von bestehenden Investitionen Einkommen erzielen, sowie von Einkommen aus neuen und bestehenden Anlagen, wenn diese Anlagen eng miteinander verbunden sind.

2. Urteil des Woiwodschaft-Verwaltungsgerichts vom 12. März 2020 in Łódź, Aktenzeichen I SA/Łd 837/19

Aus Art. 17 Abs. 1 Pkt. 34a und Art. 17 Abs. 4 des Gesetzes über die Körperschaftsteuer folgt nicht, dass die Befreiungsbedingung das Erreichen von Einkommen aus einer bestimmten Investition ist, die in der Entscheidung über die Unterstützung erwähnt wird. Die Steuervorschriften sehen keine Verpflichtung zur Bestimmung des Steuerergebnisses vor, das nur im Rahmen des Investitionsprojekts erzielt wird, für das die Entscheidung über die Unterstützung getroffen wurde.

(https://sip.lex.pl/#/jurisprudence/522999771/1?directHit=true&directHitQuery=I%20SA~2F%C5%81d%20837~2F19)

3. Urteil des Woiwodschaft-Verwaltungsgerichts in Gliwice vom 3. September 2020, Aktenzeichen I SA/Gl 1228/19

(https://sip.lex.pl/#/jurisprudence/523151775/1/i-sa-gl-1228-19-zakres-zwolnienia-z-cit-z-tytulu-nowej-inwestycji-wyrok-wojewodzkiego-sadu...?keyword=zwolnienie%20pit%20cit%20strefa%20inwestycji&cm=SREST)

Die Bedeutung der Unterstützungsentscheidung liegt nicht nur in den Merkmalen der neuen Investition und in der Festlegung verbindlicher Bedingungen (Verpflichtungen) für den Steuerzahler in dieser Hinsicht, sondern auch in der Verknüpfung mit dem Gegenstand der gewerblichen Tätigkeit, unter der die Investition getätigt wird und die in dem in der Entscheidung angegebenen Bereich durchgeführt werden soll. Folglich sind alle Einkommen, die im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit erzielt werden, mit der die neue Investition eng verbunden sind, von der Steuer befreit, sofern ihr Gegenstand in der Unterstützungsentscheidung festgelegt wurde.

4. Schreiben vom 25. Oktober 2019, Finanzministerium, DD5.8201.10.2019

(https://sip.lex.pl/#/guideline/185075766?directHit=true&directHitQuery=DD5.8201.10.2019)

Eine häufige Form der Umsetzung einer neuen Investition ist eine Investition des Steuerzahlers in Sachanlagen. In solchen Fällen, wenn die Realisierung der neuen Investition in einer Weise erfolgt, die die bereits im Besitz des Steuerzahlers befindlichen Sachanlagen betrifft, und wenn die neue Investition ein integrales und abhängiges Funktionselement in Bezug auf eine bereits vorhandene Gruppe von Sachanlagen (enge Verbindungen) ist, wird das steuerbefreite Einkommen unter Berücksichtigung des bestehenden Eigentums berücksichtigt, bevor die Entscheidung über die Unterstützung erlassen wird. Eine solche Situation ist nur möglich, wenn die Methode zur Integration der neuen und bestehenden Investition, die sich auf demselben Gebiet befinden, es nicht erlaubt, die Einkommen (Einnahmen) nur aus der neuen Investition zu bestimmen, ohne den integrierten Teil der bestehenden Investition zu berücksichtigen. In dieser Hinsicht unterliegt das Einkommen aufgrund der strengen wirtschaftlichen und funktionalen Verbindungen zwischen der bestehenden und der neuen Investition keiner Trennung, weil eine solche Trennung auf Methoden beruhen müsste, die das CIT -und PIT-Gesetz nicht zur Bestimmung des Einkommens vorsehen. Wenn jedoch keine engen Verbindungen zwischen der bestehenden und der neuen Investition bestehen, definiert der Unternehmer das Einkommen (Einnahmen) aus der neuen Investition als Einkommen (Einnahmen), die unabhängig von der bestehenden Investition erzielt werden, und nur diese Einkommen (Einnahmen), die unabhängig von der bestehenden Investition erzielt werden, sind steuerfrei.

Kontakt

Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden Ihnen antworten oder Sie zurückrufen, nachdem wir den Inhalt des Formulars gelesen haben.

** wypełnij przynajmniej jedno z pól oznaczonych gwiazdkami (**): adres e-mail lub numer telefonu. Dzięki temu będziemy mogli skontaktować się z Tobą w odpowiedzi na Twoją wiadomość.

Administratorem Pani/Pana danych osobowych, w zależności od przedmiotu zapytania ofertowego, będzie PKF Consult Sp. z o.o. Sp. k., PKF BPO Sadowska – Malczewska Sp. z o.o. Sp. k., PKF Tax&Legal Chamera Orczykowski Sp. k., PKF Advisory Sp. z o. o. lub PKF Brevells Cekiera Sp. k., wszystkie z siedzibą przy ul. Orzyckiej 6/1B, 02-695 Warszawa. Pani / Pana dane będą przetwarzane w celu obsługi skierowanego zapytania. Więcej informacji na temat przetwarzania danych osobowych, w tym o przysługujących Pani / Panu prawach oraz o danych kontaktowych Administratorów, znajduje się w naszej Polityce Prywatności.

Kontakt mit uns
Agnieszka  Chamera
Agnieszka Chamera
Geschäftsführende Partnerin in PKF Tax&Legal
Steuerberater
+48 609 331 330

PKF News

Neuigkeiten, Warnungen und Veranstaltungen – Nützliche Informationen in letzter Minute.

Wypełnienie pola oznacza wyrażenie zgody na otrzymywanie komunikacji marketingowej. Administratorem danych jest PKF Consult Sp. z o.o. Sp. k. ... więcej

Danke für dein Vertrauen! Ihre Adresse wurde in unserer Datenbank gespeichert.