Das polnische Handelsgesellschaftengesetzbuch definiert eine Reihe von Situationen, in denen bestimmte Pläne, Bewertungen oder andere Unterlagen geprüft werden müssen. Laut HGGB-PL können die Prüfungen ausschließlich von zertifizierten Wirtschaftsprüfern vorgenommen werden.
Unser starkes Expertenteam verfügt über die notwendige Erfahrung und Kompetenz für die Durchführung aller derartigen Prüfungen.
Unsere Bescheinigungsleistungen im Zusammenhang mit den Bestimmungen des HGGB-PL umfassen insbesondere:
- Prüfung der Buchführung und der Gesellschaftstätigkeit (Art. 223-226 HGGB-PL),
- Prüfung des vom Gründer einer AG vorgelegten Berichts über Sacheinlagen, vor Gesellschaftsgründung erworbene Vermögensgegenstände und Bewertung von Einlagen (Art. 311-320, 449 HGGB-PL),
- Prüfung des Vorstandsberichts über durch die Gesellschaft von einem Gründer bzw. Aktionär erworbene Vermögensgegenstände, deren Wert 10% des geleisteten Stammkapitals übersteigt (Art. 393-394 HGGB-PL),
- Prüfung der Bewertung von Aktien, die dem obligatorischen Ankauf unterliegen (Art. 416-418 HGGB-PL),
- Prüfung von Sacheinlagen im Zusammenhang mit der bedingten Erhöhung des Stammkapitals (Art. 449-450 HGGB-PL),
- Prüfung des Verschmelzungsplans (Art. 502-503, 516, 520 HGGB-PL),
- Prüfung des Teilungsplans (Art. 536-537 HGGB-PL),
Prüfung des Umwandlungsplans auf Korrektheit und Glaubwürdigkeit (Art. 555-556 HGGB-PL).
Wir bieten Dienstleistungen nach dem polnischen Handelsgesellschaftengesetzbuch (HGGB-PL) und andere Dienstleistungen in ganz Polen über Regionalbüros in Warschau, Łódź und Posen, Oppeln, Breslau, Kattowitz, Lublin und Danzig und Zielona Góra an.
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