Verrechnungspreise

Wir helfen unseren Mandanten, das Risiko im Zusammenhang mit den Verrechnungspreisen zu managen und das steuerliche Risiko der Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen auszuschalten.

Verrechnungspreise
Outsourcing der Verrechnungspreise
Vertretung des Mandanten in Streitverfahren vor Steuer- und Finanzbehörden
Erstellung einer Vergleichsanalyse (Benchmark)
Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation

Es gilt der Grundsatz, dass die Steuerpflichtigen in Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Geschäftsbedingungen anwenden sollten, die die voneinander unabhängigen Unternehmen vereinbaren würden.

Um die vorstehenden Regeln kontrollieren zu können, legte der Gesetzgeber fest, dass nahe stehende Unternehmen und Personen beim Eintritt der im Einkommensteuergesetz genannten Voraussetzungen verpflichtet sind, eine Dokumentation der Verrechnungspreise zu erstellen. Wird der vorstehenden Verpflichtung keine Folge geleistet, sieht sich das jeweilige Unternehmen dem Risiko ausgesetzt, dass das von der Finanzbehörde festgesetzte Einkommen mit einem Strafsteuersatz von 50 % besteuert wird. Das Risiko in Form empfindlicher finanzstrafrechtlicher Konsequenzen besteht auch für Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer oder für Personen, die für die Erstellung der Dokumentation der Verrechnungspreise verantwortlich zeichnen.

Die Nachweisführungspflicht richtet sich nach:

1. der Höhe der Einnahmen und Kosten im Sinne der Rechnungsführungsvorschriften, die vom jeweiligen Steuerpflichtigen im vorangegangenen Steuerjahr erwirtschaftet und auf der Grundlage der geführten Rechnungsbücher ermittelt wurden.
2. des Werts der Geschäfte/der gleichartigen Ereignisse, der in Abhängigkeit von der Höhe der vorgenannten Einnahmen ermittelt wird.

Von der Pflicht, die entsprechende Dokumentation zu führen, wurden Unternehmen bzw. Personen befreit, deren vorgenannten Einnahmen oder Kosten im dem Steuerjahr vorausgehenden Jahr den Gegenwert von 2 Mio. € nicht überschritten haben.
Mit den polnischen Regelungen zu den Verrechnungspreisen, die ab 01.01.2017 in Kraft sind, wird ein dreistufiges Konzept zur Dokumentation der Verrechnungspreise umgesetzt:

1. Steuerpflichtige mit Einnahmen bzw. Kosten zwischen 2 Mio. € und 10 Mio. € sind verpflichtet, die landesspezifische Dokumentation (sog. Local File) zu erstellen; diese umfasst:

  • Angabe der Art und des Gegenstands von Geschäften oder Ereignissen,
  • Geschäftszahlen, darunter Cashflows der Geschäfte oder Ereignisse,
  • Identifikation nahe stehender Unternehmen und Personen, die die Geschäfte oder Ereignisse ausführen,
  • Beschreibung des Verlaufs der Geschäfte oder Ereignisse, darunter der Funktionen, die vom Steuerpflichtigen und den nahe stehenden Unternehmen und Personen wahrgenommen werden, der von diesen engagierten Aktiva, darunter der außerbilanziellen Aktiva, des Humankapitals und der übernommenen Risiken,
  • Beschreibung der Kalkulationsmethode und -weise von Erträgen (dem Verlust) des Steuerpflichtigen samt einer Begründung,
  • Benennung der Kalkulationsmethode und -weise des Einkommens (Verlusts) des Steuerpflichtigen nebst einer Begründung deren Wahl, darunter des Algorithmus zur Kalkulation der Abrechnungen von Geschäften oder Ereignissen, einschließlich der Bewertungsweise von Abrechnungen, die sich auf das Einkommen (den Verlust) des Steuerpflichtigen auswirken.

Darüber hinaus sind Steuerpflichtige mit Einnahmen oder Kosten von mehr als 10 Mio. € verpflichtet, eine Vergleichsanalyse (Benchmark) zu erstellen und zusammen mit der Steuererklärung einen vereinfachten Bericht über die Geschäfte und anderen Ereignissen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (sog. CIT-TP/PIT-TP) einzureichen.

2. Steuerpflichtige mit Einnahmen oder Kosten von mehr als 20 Mio. € sind verpflichtet, eine Stammdokumentation, die sog. Master File, einzureichen; diese umfasst:

  • Benennung des bzw. der nahe stehenden Unternehmens bzw. Person, das bzw. die eine Auskunft über die Gruppe nahe stehender Unternehmen bzw. Personen erstellt hat, samt der Angabe des Datums, an dem dieses Unternehmen bzw. diese Person die jährliche Steuererklärung abzugeben hat,
  • Organisationsstruktur der Gruppe nahe stehender Unternehmen und Personen,
  • Beschreibung der Regelungen zur Bestimmung der Transaktionspreise (Transaktionspreispolitik der Unternehmensgruppe),
  • Beschreibung der Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe,
  • Beschreibung der relevanten immateriellen Vermögenswerte, die von der Unternehmensgruppe gehalten, hergestellt, entwickelt und genutzt werden,
  • Beschreibung der finanziellen Lage zwischen den Konzerngesellschaften (insbesondere mit dem Konzernabschluss),
  • Beschreibung der durch die Konzerngesellschaften geschlossenen einkommen- bzw. körperschaftsteuerrechtlichen Vereinbarungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten, insbesondere der einseitigen Vorabvereinbarungen über die Verrechnungspreisgestaltung.

3. Steuerpflichtige mit konsolidierten Einnahmen von mehr als 750 Mio. € sind verpflichtet, neben den geschilderten Local Files und Master Files eine länderbezogene Berichterstattung (Country-by-Country Reporting) mit einem Bericht über die Höhe der Erträge und der bezahlten Steuer sowie über Betriebsstandorte ausländischer Tochterunternehmen und Betriebsstätten, die im jeweiligen Steuerjahr dem Konzern angehörten, zu erstellen.

Andere relevante Informationen zu Pflichten bezüglich der Verrechnungspreise:

  • Die Dokumentation ist innerhalb einer Frist bis zur Einreichung der Steuererklärung für das jeweilige Steuerjahr zu erstellen.
  • Der Steuerpflichtige (in der Praxis seine Vertretungsberechtigten) ist verpflichtet, eine Erklärung über die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation zu unterschreiben und der Steuererklärung beizulegen.
  • Die steuerliche Dokumentation zu den im nächstfolgenden Steuerjahr fortgesetzten Geschäften und Ereignissen mit essenziellen Auswirkungen auf die Höhe des Einkommens (Verlusts) des Steuerpflichtigen muss regelmäßig, wenigstens einmal im Steuerjahr vor dem Ablauf der Frist für die Einreichung der Steuererklärung für die weiteren Jahre, durchgesehen und aktualisiert werden.
  • Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die komplette Dokumentation innerhalb von 7 Tagen nach der Aufforderung durch die Steuerbehörde einzureichen.
  • Die Vergleichsanalyse (Benchmark) sollte mindestens alle drei Jahre aktualisiert werden.
  • Entsteht die Pflicht, die Dokumentation der Verrechnungspreise für ein Steuerjahr zu erstellen, wird es notwendig, diese auch für das nächstfolgende Steuerjahr zu erstellen, und zwar unabhängig von der Höhe der Einnahmen, die im Jahr erzielt worden sind, für welches die Dokumentation der Einnahmen bzw. der angefallenen Kosten im Sinne der Rechnungsführungsvorschriften erstellt worden ist.

In der Praxis erweist sich allerdings, dass es den Steuerpflichtigen ziemlich schwer fällt, die vom Gesetzgeber auferlegten Pflichten im Bereich der Verrechnungspreise zu erfüllten.

Sollten Sie somit Zweifel oder Probleme mit der Erfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit den Verrechnungspreisen haben, kontaktieren Sie bitte unsere Experten, die Ihnen gerne weiterhelfen werden.

PKF-Dienstleistungen im Bereich der Verrechnungspreise

PKF Consult hilft den Steuerpflichtigen nicht nur, zahlreiche Pflichten im Bereich der Verrechnungspreise zu erfüllen, sondern sie liefert auch die nach den Bedürfnissen und der Branchenspezifik des Mandanten individuell maßgeschneiderten Lösungen.
PKF Consult bietet Unterstützung bei:

  1. Outsourcing der Verrechnungspreise.
  2. Länderbezogener Berichterstattung (Country-by-Country Reporting).
  3. Ausarbeitung der Verrechnungspreispolitik.
  4. Planung der Verrechnungspreise.
  5. Ausfüllen von CIT-TP- und PIT-TP-Formularen.
  6. Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation.
  7. Prüfung der Verrechnungspreise.
  8. Überprüfung und Aktualisierung der Verrechnungspreise.
  9. Erstellung einer Vergleichsanalyse (Benchmark).
  10. Vertretung des Mandanten in Streitverfahren vor Steuer- und Finanzbehörden.
  11. Unterstützung bei der Einholung der Vorabvereinbarungen über die Verrechnungspreisgestaltung (Advanced Pricing Agreement – APA).
  12. Umstrukturierung der Geschäftstätigkeit nahe stehender Unternehmen und Personen.
  13. Durchführung von Schulungen und Workshops.

Wir bieten Verrechnungspreise und andere Dienstleistungen in ganz Polen über Regionalbüros in Warschau, Łódź und Posen, Oppeln, Breslau, Kattowitz, Lublin und Danzig und Zielona Góra an.

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Paweł Brodziak
Paweł Brodziak
Direktor der Abteilung für Verrechnungspreise +48 605 157 726

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