Wir entwickeln einen Aktionsplan, der auf die individuellen Bedürfnisse und Geschäftsziele des Kunden zugeschnitten ist.
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Handelsrechtsgesellschaft bringt Unternehmern zahlreiche Vorteile. Erstens ermöglicht es die Fortsetzung der laufenden Tätigkeit unter letztendlich dem gleichzeitigen Ausschluss der Eigentumshaftung der Partner für die Verpflichtungen des Unternehmens.
Wir bieten umfassende Beratung sowohl bei der Auswahl der geeigneten Geschäftsform (Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine andere Gesellschaft für Handelsrecht) als auch bei der Unterstützung von Mandanten in jeder Phase der Transformation. Wir entwickeln einen Aktionsplan, der auf die individuellen Bedürfnisse und Geschäftsziele unseres Kunden zugeschnitten ist. Unsere Empfehlungen berücksichtigen rechtliche, steuerliche und buchhalterische Aspekte. Wir agieren innerhalb eines internationalen Umfeldes.
Einsatzgebiete:
- Due Diligence
- Bewertung von Vermögenswerten
- Erstellung einer vollständigen Transaktionsdokumentation
- Ernennung von Mitgliedern der Leitungsgremien des Unternehmens
- Vorbereitung der Satzung / Satzung der Gesellschaft
- Erstellung von Abschlüssen
- Beratung im Bereich des Steuerrechts
Wir bieten Umwandlung einer Einzelfirma in eine Handelsrechtsgesellschaft und andere Dienstleistungen in ganz Polen über Regionalbüros in Warschau, Łódź und Posen, Oppeln, Breslau, Kattowitz, Lublin und Danzig und Zielona Góra an.
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