Wie sollte man die Ermäßigung anwenden?

Unternehmer haben das Recht, 100% der Forschungs- und Entwicklungskosten in steuerlich absetzbaren Kosten zu erfassen und sie dann wieder vom Einkommen abzuziehen. 

Neue Steuerermäßigungen für Forschung und Entwicklung
Wie sollte man die Ermäßigung anwenden?
Wie helfen wir, die Steuerermäßigung für F+E zu nutzen?
IP Box - noch mehr Vorteile

Die F & E Ermäßigung wird in der jährlichen CIT-8-Steuererklärung für das Jahr abgerechnet, in dem die förderfähigen F & E-Kosten anfallen. Die Tatsache, dass für ein bestimmtes Jahr ein Steuerverlust entsteht oder die Höhe des Einkommens des Steuerzahlers niedriger als die Höhe der ihm zustehenden Abzüge ist, beraubt ihn nicht des Rechts, diese Ermäßigung tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung darf in den nächsten 6 aufeinander folgenden Steuerjahren erfolgen. Die Verlängerung dieses Zeitraums von 3 auf 6 Jahre ist eine weitere positive Änderung für den Steuerzahler, die ab 2017 gültig ist.

Außerdem haben Steuerzahler ab 2017, die im Jahr des Unternehmensbeginns einen Verlust erlitten oder ein Einkommen erzielt haben, das unter dem Betrag des Abzugs für dieses Jahr aufgrund der F & E Ermäßigung liegt, Anspruch auf Erstattung des Betrags, der dem Produkt aus dem nicht abgezogenen Betrag der förderfähigen Kosten (bestimmt gemäß den geltenden Grenzwerten) und dem anwendbaren Betrag der Steuersätze entspricht. Die obige Regel gilt auch für das Steuerjahr unmittelbar nach dem Jahr, in dem der Steuerzahler seine wirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen hat.

Wobei als Unternehmensbeginn keine gewerbliche Tätigkeit angenommen wird, die sich aus einer Transformation (einschließlich der Transformation der Tätigkeiten einer natürlichen Person und einer Partnergesellschaft), Fusion, Teilung, die sich aus Sachleistungen von Unternehmen, organisierten Teilen eines Unternehmens oder Vermögenswerten mit einem Wert von mindestens 100000 EUR oder einem Beitrag in Form von Vermögenswerten, die infolge der Liquidation anderer Steuerzahler erhalten wurden, ergeben.

Wir bieten Steuerermäßigungen für Forschung und Entwicklung, IP BOX und andere Dienstleistungen in ganz Polen über Regionalbüros in Warschau, Łódź und Posen, Oppeln, Breslau, Kattowitz, Lublin und Danzig und Zielona Góra an.

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Dariusz Orczykowski
Dariusz Orczykowski
Direktor der Steuerberatungsabteilung in der westlichen Region +48 692 464 706

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