IP Box - noch mehr Vorteile

Unternehmer haben das Recht, 100% der Forschungs- und Entwicklungskosten in steuerlich absetzbaren Kosten zu erfassen und sie dann wieder vom Einkommen abzuziehen. 

Neue Steuerermäßigungen für Forschung und Entwicklung
Wie sollte man die Ermäßigung anwenden?
Wie helfen wir, die Steuerermäßigung für F+E zu nutzen?
IP Box - noch mehr Vorteile

Anfang 2019 führte der Gesetzgeber eine weitere Präferenz für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für Einkommensteuerzahler ein.

Gemäß der neuen Verordnung beträgt die Steuer auf förderfähige Einkommen, die ein Steuerzahler aus förderfähigen geistigen Eigentumsrechten verdient, nur 5% der Steuerbemessungsgrundlage.

Der Vorzugssteuersatz gilt für buchstäblich im Gesetz angegebenen Einkommen aus den sogenannten förderfähigen Eigentumsrechten.

Der Katalog der förderfähigen Eigentumsrechte enthält:

  • Recht auf Erfindungen (Patente),
  • Schutzrecht für ein Gebrauchsmuster,
  • Registrierungsrecht der Topographie integrierter Schaltkreise,
  • zusätzliches Schutzrecht für ein Patent, ein Arzneimittel oder ein Pflanzenschutzmittel,
  • Registrierungsrecht eines zum Handel zugelassenen Arzneimittel und Tierarzneimittel,
  • Urheberrecht am Computerprogramm.

Wer darf die IP Box Ermäßigung nutzen:

Die IP Box Ermäßigung steht Steuerzahlern (natürlichen und juristischen Personen) zur Verfügung, die die folgenden Einkommensarten von den sogenannten förderfähigen geistigen Eigentumsrechten im Steuerjahr erhalten:

  • Gebühren oder Forderungen im Rahmen eines Lizenzvertrags, der sich auf ein förderfähiges geistiges Eigentumsrecht bezieht;
  • aus dem Verkauf eines förderfähigen geistigen Eigentumsrechts;
  • aus dem förderfähigen geistigen Eigentumsrecht, das im Verkaufspreis des Produkts oder der Dienstleistung enthalten ist;
  • aus Entschädigungen für die Verletzung von förderfähigen geistigen Eigentumsrechten, wenn sie in einem Streitfall einschließlich eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens erlangt werden.

Der Leistungsumfang umfasst:

  • Identifizierung von geistigen Eigentumsrechten im Hinblick auf die Anwendungsmöglichkeit der IP Box Ermäßigung
  • Analyse der Steuer- und Rechnungslegungsrichtlinien und anderer interner Dokumente im Hinblick auf mögliche Anpassungen
  • Erstellung eines Verfahrens zur Qualifizierung und Erfassung förderfähiger Einkommen und Kosten aus bilanzieller und steuerlicher Sicht
  • Sicherung der verabschiedeten Regeln für die Ermäßigungsnutzung durch Ausarbeitung von Anträgen auf individuelle Auslegungen
  • regelmäßiges Audit, um die richtige Anwendung der IP Box Ermäßigung zu überprüfen und sie an die Vorschriftenänderungen und Rechtsprechung anzupassen
  • Unterstützung bei der Darlegung von förderfähigen Einkommen aus geistigen Eigentumsrechten in der Steuererklärung, einschließlich der Berechnung des Nexus-Indikators
  • Unterstützung des Steuerzahlers bei Kontakten mit Steuerbehörden in allen Fragen im Zusammenhang mit der Überprüfung der Richtigkeit der angewandten IP Box Ermäßigung

Wir bieten Steuerermäßigungen für Forschung und Entwicklung, IP BOX und andere Dienstleistungen in ganz Polen über Regionalbüros in Warschau, Łódź und Posen, Oppeln, Breslau, Kattowitz, Lublin und Danzig und Zielona Góra an.

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Dariusz Orczykowski
Dariusz Orczykowski
Direktor der Steuerberatungsabteilung in der westlichen Region +48 692 464 706

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